AGB

Es gelten die Geschäftsbedingungen der Salzkammergut Touristik GmbH in der jeweils gültigen Fassung!
http://www.salzkammergut.co.at/de/kontakt/agb.html

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
http://start.europaeische.at/hsp?AGN=10011283

Obige Preise sind gültig ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen und bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 20 Personen.


Reiseveranstalter sind grundsätzlich verpflichtet, den vom Kunden gezahlten Reisepreis abzusichern. Die Kundengeldabsicherung erfolgt durch eine Bankgarantie bei der Sparkasse Bad Ischl. Im Falle einer Insolvenz ist die Bank verpflichtet Kundengeldzahlungen zu garantieren bzw. rückzuerstatten.
Unsere Veranstalter Verzeichnis Nr. 1998/0144.

  1. Abschluß des Reisevertrages:
    1. Mit der Anmeldung zu einer unserer Reisen bietet der Kunde der Salzkammergut Touristik GmbH den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich.
    2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Salzkammergut Touristik GmbH durch die Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Salzkammergut Touristik GmbH.
  2. Bezahlung
    Die Reise wird mit Bezahlung der Anzahlung von 10% des Reisepreises – frühestens 11 Monate vor Termin - verbindlich.
    Die Restzahlung hat so zeitgerecht zu erfolgen, daß das Geld 2 Wochen vor Reiseantritt auf unserem Konto verbucht ist.

    Unsere Bankverbindung: Sparkasse Bad Ischl – BLZ 20314, Konto Nr. 000-017723
    IBAN: AT89 20314 000 000 17723, BIC Code: SKBIAT21 XXX, aus Ãœbersee: SWIFT: GIBAATWW
    Die Überweisungen sind spesenfrei für den Begünstigen zu übermitteln.
  3. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
    1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
      bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 20 %
      ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 %
      ab 13. bis 6. Tage vor Reiseantritt: 60 %
      ab 5 Tage. bis Anreisetag 80 % des Reisepreises
    2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. Die Salzkammergut Touristik GmbH kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsaufwand verrechnen wir € 10,- pro Person.
    3. Bei Umbuchung (Änderung des Reisedatums, der Dauer, des Anreiseortes etc.) verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 10,-.
  4. Leistungen
    Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem für die Reisezeit gelegten Angebotes von Salzkammergut Touristik GmbH maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.
    Für Fragen zu Leistungen erreichen Sie uns täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) von 9-20 Uhr.
  5. Haftung und Haftungsbeschränkung
    1. Salzkammergut Touristik haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Offertlegung an den Kunden.
    2. Die Teilnahme an den Reisen ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
    3. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
    4. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Zug, etc.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
    5. Sollte aus einem Grund, den Salzkammergut Touristik GmbH nicht beeinflussen kann (Umbauten, Renovierung usw.), eine vorgesehene Leistung nicht stattfinden, so kann Salzkammergut Touristik GmbH dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
    6. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die zweifache Höhe des Reisepreises beschränkt.
    7. Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal € 100,-- pro Gepäckstück und Person.
    8. Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen u.ä.)so behalten wir uns vor die Reise abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort davon informiert und erhalten bereits bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  6. Gewährleistung
    1. Abhilfe
      Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Salzkammergut Touristik GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen.
      Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus einem wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an Ihren örtlichen von uns namhaft gemachten Ansprechpartner zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.
    2. Minderung des Reisepreises
      Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zu Abhilfe durch Salzkammergut Touristik GmbH kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel den im Zif. 6.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
  7. Mitwirkungspflicht
    1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er Salzkammergut Touristik GmbH umgehend benachrichtigen.
    2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Zif. 6.1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
  8. Sonstiges
    1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
    2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
  9. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
    1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Bad Ischl.
    2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

Veranstalter:
Salzkammergut Touristik GmbH, Götzstrasse 12 , Geschäftsführer: Brigitte Stumpner
A-4820 Bad Ischl; Tel.: +43 (0) 6132 24000-0, Fax: +43 (0) 6132 24000-44, office@salzkammergut.co.at
Firmenbuchnummer: FN 358406v, Steuer Nr. ATU 66217319
Eintragungsnummer 1998/0144 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Salzkammergut Touristik GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert.

Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert .

Garant bzw. Versicherer ist die Sparkasse Bad Ischl . Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler, Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjle Str. 4/ 12 , 1220 Wien, Tel. 01/317 25 00, Fax: 01/319 93 67 vorzunehmen.

Reiseveranstalter: Salzkammergut Touristik GmbH / Veranstalter Nr.: 144/1998
Adresse: Götzstrasse 12, A-4820 Bad Ischl – Österreich;
T: 0043 (0) 6132 24 000-71
E: wandern@salzkammergut.co.at